Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzklausel
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet.
Bei den vom Lifestudio erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer, falls lt. behördlicher Anordnung erforderlich: Kopie des Impfpasses, Genesenen Nachweis oder Schnelltestbescheinigung. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern aufbewahrt.
Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Die für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist: Heidi Diegruber, Geschäftsführende Gesellschafterin der Lifestudio Fitness GmbH, Ganderkesee.
Dem Mitglied stehen gegenüber dem Lifestudio folgende Rechte zu:
Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das Mitglied kann die Leistungen der Lifestudio Fitness GmbH in Ganderkesee im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum nutzen, sofern die Geschäftsleitung nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Abschlussdatum dem Mitglied gegenüber schriftlich kündigt. Sollte eine der vereinbarten Bestimmungen der Mitgliedschaftsvereinbarung rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Mündliche Nebenabreden zu der Mitgliedschaftsvereinbarung haben keine Wirksamkeit.
Transponder/ Armband
Das Lifestudio überlässt dem Mitglied das Lifestudio-Armband gegen ein Pfand von € 15,00. Nach Beendigung der Mitgliedschaft und erfolgter Rückgabe des voll funktionsfähigen Armbandes wird der Betrag zurückerstattet. Im Falle des Verlustes oder eines verschuldeten Defekts des Transponders wird der Ersatz mit 20,00 Euro berechnet. Die Nutzung des Transponders und das Training wird nur dem auf der Vorderseite benannten Mitglied gewährt.
Geltung und Durchsetzung der Hausordnung
Mitarbeiter des Lifestudios sind befugt, im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht des Lifestudios und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung sowie des Hygienekonzeptes+ durchzusetzen.
Mitgliedsbeitrag / Lastschrifteinzug / Mehrwertsteueranpassung
Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Sollte das Mitglied mit mehr als 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, so können sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Sollten mehr als 3 Beiträge offen sein, besteht von Seiten des Lifestudios die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Wenn das Mitglied eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählt, kann das Lifestudio aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5 Euro berechnen. Durch das Mitglied verursachte Rücklastschriften und den damit verbundenen Gebühren, kann das Lifestudio die Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen. Hier wird eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5 Euro berechnet werden. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.
Gesonderte Kündigungsvereinbarungen des Lifestudios
Bei einem Umzug in eine andere Stadt (ab 30 km Entfernung) sowie Schwangerschaft darf vorzeitig gekündigt werden. Ein Nachweis ist erforderlich. Mitglieder des Lifestudio, die auf ärztlichen Rat auf unbestimmte Zeit nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Ein entsprechendes Attest vom Arzt ist notwendig. Ebenso ist es möglich, dass das Mitglied, bei Verlust seines Arbeitsplatzes, sprich Arbeitslosigkeit auf unbestimmte Zeit, die Mitgliedsvereinbarung vorzeitig kündigen darf. Ein schriftlicher Nachweis ist auch hier erforderlich.
Höhere Gewalt
Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um den Zeitraum der Unterbrechung. Es besteht nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Leistungsreduzierungen, die aufgrund der Vorgaben der behördlichen Coronaschutz-Verordnungen (z.B. Maskenpflicht, Testpflicht, reduziertes Angebot) resultieren, berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
Ruhezeitvereinbarung
Nach Abschluss der Mitgliedervereinbarung besteht die Möglichkeit, den Vertrag für die Zeit von 4-8 Wochen aus triftigem Grund (schriftlicher Nachweis, Begründung erforderlich) beitragsfrei ruhen zu lassen. Diese Freistellungszeit wird an die Laufzeit des Mitgliedes angehängt.
Haftung
Das Lifestudio schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Lifestudio oder einer vorsätzlichen fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Schriftform
Schriftform nach diesem Vertrag setzt eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei voraus.